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Gebührenordnung


Die Gebührenordnung gibt Auskunft darüber, welche Kosten für die Nutzung des Pulverturms anfallen. Diese können je nach Art des Anlasses und der Dauer der Nutzung variieren.

Es ist wichtig, sich vor der Buchung eines Termins mit der Gebührenordnung vertraut zu machen, um keine Überraschungen bei der Abrechnung zu erleben.

In der Gebührenordnung finden Sie auch Informationen darüber, welche Leistungen im Preis inbegriffen sind und welche zusätzlich anfallen können.

Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anlass optimal zu planen und die Kosten im Blick zu behalten.



Städtische Vereine und Gesellschaften

CHF 200

Private, Gesellschaften und auswärtige Vereine

CHF 250

Nur Apéro (max. 2 Std.)

CHF 150

Rittersaal

+ CHF 100

Erdgeschoss

Office, Bar, Küche, Damen und Herren WC davon 1 Rollstuhlgängig

 

Sitzplätze 7 + 20 oder 50 Stehplätze

Galerie

Sitzplätze bis ca. 50

Rittersaal

Sitzplätze 50 (nur bei Konzertbestuhlung, kein Catering)



Depotgebühr

Depot

CHF 150



Spezielle Gebühren

Reinigung nach Aufwand

CHF 50 pro Stunde

Turmaufsicht bei Veranstaltungen von Vereinen und privaten Gesellschaften

CHF 25 pro Stunde

Benutzung der Kaffeemaschine

CHF   3  pro Bezug

Beleuchtung und Energiekosten (im Winter Heizung) wird vom Depot abgezogen

Nach Aufwand

Beschädigtes oder fehlendes Material

Nach Aufwand



Führungen bis maximal 20 Personen

Bis 10 Personen

CHF 200

Jede weitere Person

CHF 15

Apéro

Nach Aufwand und Verbrauch



Benützungsbedingungen

Die Benützungsbedingungen legen Regeln für die Nutzung des Pulverturms fest und schützen Gebäude, Einrichtung und Nutzer. Bitte lesen Sie diese vor der Buchung, um Ihren Anlass erfolgreich durchzuführen:


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